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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftszweck

Advertising, Corporate, Design, Dialog, Digital, Webdesign, Individualsoftware, Event, Relations, Spatial/3D, Location Development – das sind die Kernkompetenzen und Dienstleistungen der be-on! swiss GmbH. Im Fadenkreuz dieser sieben Säulen entwickeln wir zielsicher zukunftsorientierte Lösungen, die stets einen Schritt weiter gehen als die alltägliche Beratung. Das Team versteht sich als Ideenmanager, die erfinden, entwerfen und umsetzen.

 

2. Allgemeines/Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags zwischen be-on! swiss und dem Auftraggeber oder Auftragnehmer und gelten mit Ausstellen einer Auftragsbestätigung als anerkannt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt wurden.

Durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsregelung sowie durch ein konkludentes Verhalten gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer als akzeptiert. Auftraggeber und Auftragnehmer von be-on! swiss verzichten mit Anerkennung dieser AGB ausdrücklich darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

 

3. Auftragsmodalität

Wir arbeiten nur gegen Vertrag oder feste Auftragserteilung und erstellen keine kostenlosen Entwürfe, Planungen und Vorarbeiten. be-on! swiss hat sich dem Pitch Codex des Expo Event Verbands Schweiz und damit zum Fairplay in der Branche verpflichtet. Der Pitch Codex legt fest, dass Pitches nur gegen Entgelt angenommen werden. Ziel ist, den Wettbewerb fair zu gestalten und eine Win-Win-Situation für die Agentur und den Auftraggeber zu erreichen.

Wir bearbeiten sowohl ganze Budgets als auch Teilaufgaben. Neben den formellen Auftragsbestätigungen gelten auch Besprechungsprotokolle als integrierende Bestandteile der Vereinbarungen. Konsultationen und Reisen werden nach Zeitaufwand, die Deplacements nach Google Maps berechnet. Wir geben keine Erfolgsgarantien ab und bieten auch keine solchen gegen Erfolgshonorare an.

Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen oder welche die Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Lehnen wir Aufträge ab, informieren wir den Auftraggeber innert nützlicher Frist.

 

4. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Webseiten und Leistungsbeschreibungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne, dass hieraus Rechte gegen die be-on! swiss GmbH hergeleitet werden können.

Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage lediglich als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen durch Zulieferanten eintreten können.

 

5. Individualsoftware – Webdesign

Der Anwendungsbereich/Verwendungszweck des Softwarepaketes ist von der be-on! swiss GmbH in Zusammenarbeit mit dem Kunden/Anwender zu erarbeiten. Eine detaillierte, aus Anwendersicht formulierte Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form ist dem Vertrag zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Individualsoftware durch die be-on! swiss GmbH dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zur Entwicklung des Sollkonzeptes macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt.

 

6. Treue- und Mitwirkungspflicht

Wir sind als Beauftragte des Auftraggebers tätig und wahren dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Auftraggeber unterstützt uns im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, stellt uns alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und bezeichnet eine oder mehrere Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind. Alle durch diese Punkte entstandenen Kosten werden vom Auftraggeber alleine getragen.

Wenn im Rahmen der Auftragserfüllung für be-on! swiss ein Mehraufwand entsteht, weil der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, wird ihm dieser zusätzlich berechnet.

 

7. Besprechungen, Vorleistungen und Ausschreibungen

Eine erste Besprechung sowie sachdienliche Verhandlungen vor Auftragserteilung sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Verhandlungen und Vorleistungen, die darüber hinausgehen, sind entschädigungspflichtig.

Die Nutzungsrechte der von uns in dieser Phase präsentierten Vorschläge, von Teilen oder Ideen daraus verbleiben bei be-on! swiss und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung und allfälliger Entschädigung weiterverwendet werden.

 

8. Stufen der Abwicklung

In jeder Grobplanungsphase werden die Fremdkosten aus Erfahrungswerten abgeleitet. Das Einholen von genauen Fremdofferten ist honorarpflichtig.

 

9. Beizug Dritter

Es liegt in der Natur des Agenturgeschäftes, dass Aufträge an Dritte weitergegeben werden können. Wir bezahlen keine Rechnungen von Dritten, die unseren Auftraggeber betreffen, ausser dieser ist zu vollumfänglichen Vorauszahlungen bereit. Rechnungen von Dritten werden auf den Auftraggeber ausgestellt, durch uns kontrolliert und an den Auftraggeber weitergeleitet.

Wir übernehmen keine Haftung bezüglich Leistung und/oder Lieferung von Dritten, die über die fachgerechte Vermittlung und Kontrolle hinausgeht. Insbesondere haften wir nicht für Unregelmässigkeiten, die sich Dritte in ihren Bedingungen ausdrücklich vorbehalten. Für die Forderungen Dritter, welche dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir weder Verpflichtung noch Gewähr.

Erfolgt die Wahl Dritter unter massgeblichem Einfluss des Auftraggebers, trägt dieser allein die Gewähr für deren Wirtschaftlichkeit und Qualität.

Wir leisten gegenüber Auftragnehmern grundsätzlich keine Vorauszahlungen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Auslandsaufträgen, können folgende Teilzahlungen vereinbart werden

  1. Teilzahlung 40 % der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
  2. Teilzahlung 30 % der Auftragssumme nach ca. 30 Tagen oder nach Erhalt eines Musters, eines Andrucks oder eines Proofs
  3. Teilzahlung 30 % der Auftragssumme nach Erhalt und Kontrolle der Lieferung

 

10. Eigenleistungen des Auftraggebers

Leistungen, die vom Auftraggeber erbracht oder bei Dritten direkt in Auftrag gegeben werden, sind schriftlich festzuhalten und müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Für diese Leistungen übernehmen wir keinerlei Gewähr, noch haften wir in irgendwelcher Weise.

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur an, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Leistungen und Werken. Wir übertragen die Nutzungsrechte an den von uns geschaffenen Werken mit kurz- oder mittelfristigem Nutzungszweck für die Dauer der gegenseitigen Zusammenarbeit. Eine weitergehende Übertragung von Nutzungsrechten, auch die Folgenutzung, bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung und Abgeltung. Wir behalten uns das Recht auf Namensnennung vor.

Falls der Auftraggeber einen vollständigen Erwerb der Nutzungsrechte ausdrücklich wünscht, so teilt er dies im Vorfeld mit, damit es in der Offertstellung berücksichtigt werden kann. Falls der vollständige Erwerb der Nutzungsrechte nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, setzen wir den Auftraggeber vor der Auftragserfüllung rechtzeitig in Kenntnis. Wir verschaffen dem Auftraggeber in solchen Fällen lediglich die für die Auftragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Art, Umfang, Dauer und Vergütung der zu übertragenden Nutzungsrechte werden für die betreffenden Aufträge je einzeln vereinbart.

Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung schuldet uns der Auftraggeber eine Strafzahlung von 200 % des Rechnungsbetrages, sofern für uns keine zusätzlichen Schäden entstehen. Die weitere Nutzung bleibt trotz Bezahlung dieser Strafe untersagt. Anspruchsstellungen von Dritten bleiben vorbehalten.

 

12. Haftung

Allfällige Mängel an unserer Arbeit sind unverzüglich geltend zu machen. Wir behalten uns vor, bei einer Mängelrüge das Recht zur Nachbesserung zu nutzen. Wir haften nur bei schuldhafter Schlechterfüllung des Vertrages.

Unsere vertragliche Haftung beschränkt sich auf den Umfang des Auftragshonorars. Jede weitergehende vertragliche Haftung fällt weg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. Keine Haftung übernehmen wir auch bei Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch des Auftraggebers, bei Preisänderungen im Markt, bei branchenüblichen Mehrlieferungen, Farb- und Massabweichungen sowie bei Konzeptänderungen durch den Auftraggeber.

Beim Verlust von Unterlagen und Daten haften wir nur bei grobem Verschulden. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Materialwertes zum Zeitpunkt des Verlustes.

 

13. Honorierung

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 20 Tagen ab Versanddatum der Faktura zahlbar. Bei unbeglichenen Rechnungen wird ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 8 % pro Jahr verrechnet. Die Mahnspesen werden mit CHF 25.00 pro Mahnung verrechnet. Befindet sich der Auftraggeber in einem finanziellen Engpass, sind wir bereit eine Abzahlungsvereinbarung aufzusetzen. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behalten wir uns im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hierbei unberührt.

Sämtliche von uns errechneten Kosten und Honorare verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger anderer Abgaben oder Gebühren.

Bei der Budgeterstellung wird von einem Toleranzrahmen von +/– 10 % ausgegangen. Wir verpflichten uns im Falle von möglichen Budgetüberschreitungen, unseren Auftraggeber umgehend in Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

14. Stornierung

Wird ein Beratungsmandat aus zwingenden Gründen storniert, werden in jedem Fall die bereits angefallenen Fremdkosten belastet und unsere Leistungen je nach Stand der Arbeit berechnet.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsverhältnisse zwischen uns und dem Auftraggeber unterstehen Schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist am Gericht unseres Geschäftssitzes. Wir behalten uns vor, den Auftraggeber auch beim zuständigen Gericht an seinem Geschäftssitz oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern oder Auftragnehmern Schweizer Recht anwendbar.

 

16. Zusatzaufwand

Zusätzlichen Aufwand, den wir nicht offeriert haben, verrechnen wir je nach Aufgabe mit CHF 100.00 bis 180.00 in der Stunde. Unsere Stundensätze im Detail:

Webentwicklung                              CHF 180.00

Kreation                                            CHF 180.00

Text                                                    CHF 160.00

Beratung/Management                 CHF 160.00

Social Media Marketing                CHF 160.00

Fahrtzeit                                            CHF 100.00

Alle Spesen stellen wir nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung, Fahrspesen mit CHF 1.50 je Kilometer. Transporte, LKW-Fahrten werden separat offeriert. Nicht inbegriffen sind andere Reisespesen, Fotoshootings, Bilderfassung (Scanning), Übersetzungen, Korrekturlesung, Farb-Laserprints, Proofs, Foto- und Bildhonorare, Datenkonvertierungen, Datenlieferungen und Versandkosten. Es wird eine Kleinspesenpauschale in Höhe von 3 % auf den Rechnungsbetrag erhoben, darin sind die Kosten für Telefon, E-Mail, Kopien und Druck s/w, Präsentationsmaterial, Briefversand A- und B-Post enthalten. Alle Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

 

17. Salvatorische Klausel

Falls eine zuständige Behörde eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung ersetzt.

Im Übrigen, insbesondere bei Lücken, für welche diese AGB keine Regelung vorsehen, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den einfachen Auftrag und das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

 

18. Hinweis

Mit den AGB sind Frauen und Männer angesprochen, aber der Einfachheit halber wird nur die männliche Form verwendet. Steht beispielsweise der Begriff «Auftraggeber», so ist die Auftraggeberin mitgemeint.

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